Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung - Leistungen und Informationen

Interessante Informationen zu den Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit hilfreichen Tipps

    Für wen kommt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung überhaupt in Frage?

    Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung richtet sich insbesondere an Personen, die beruflich in der Beratung von Mandanten (u.a. Dolmetscher und Übersetzer), Vermittlung von Verträgen (u.a. Versicherungsmakler, Mehrfachagent), Verwaltung von Häusern sowie ehrenamtlich in einem Verein sind. Bei Schäden, welche nicht vorsätzlich verursacht wurden, zahlt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Falle einer Falschberatung, wenn Vermögensschäden entstanden sind.

    Leistungen der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

     Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung haftet für Schadensersatzansprüche, die gegen die versicherte Person entstanden sind. Dies betrifft in der Regel nur Vermögensschäden und keine Sach- bzw. Personenschäden.

    Der Vermögensschaden tritt beispielsweise ein, wenn ein Übersetzer ein Buch übersetzt, dieses in Druck geht und anschließend bekannt wird, dass verschiedene Passagen falsch übersetzt wurden.
    Oder aber ein Versicherungsvermittler / Versicherungs-Makler / Mehrfachagent hat eine unwissentliche Falschberatung durchgeführt und den Kunden ist dadurch ein finanzieller Mehraufwand entstanden.

    Generell wirkt der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung nachrangig. Es gibt aber auch die Möglichkeit der Rückwärtsversicherung. Bei dieser Versicherungsoption werden alle in der Vergangenheit (im Regelfall zwischen ein und zwei Jahren) nicht bekannten Schadensfälle mitversichert.

    Ein Deckung durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist nicht gegeben, wenn nach Paragraph 152 VVG eine wissentliche Pflichtverletzung entstanden ist.

    Besonderheiten:

     Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung bietet einen passiven Rechtsschutz. Enstehen Schadensersatzansprüche Dritter gegenüber der versicherten Person, wird durch Juristen geprüft, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Schadensersatz besteht. Verfahrenskosten sowie die Rechtsverteidigung werden von der Versicherung übernommen.

     

     

     

 


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