Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung - Leistungen und Informationen
Wissenswerte Informationen zu den Leistungen der Wohngebäudeversicherung mit interessanten Tipps und Leistungsüberblick.
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Für wen kommt die Wohngebäudeversicherung in Frage?
Die Wohngebäudeversicherung, (auch Gebäudeversicherung genannt), sollte jede Hausbesitzer besitzen, der über Wohneigentum oder Immobilien verfügt. Im Falle eines Schadens am Gebäude (meist Elementarschäden), tritt die Wohngebäudeversicherung in Kraft. Viele Kreditgeber wie Banken und Bausparkassen verlangen als Sicherheit den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.
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Leistungen der Wohngebäudeversicherung:
Eine Wohngebäudeversicherung deckt Versicherungsschäden bei Elementarereignissen, sowie Rohrbruch und Kurzschluss ab. Bei vielen Gesellschaften besteht die Möglichkeit, einzelne Risiken zu versichern. Z.B. wäre ein Wohngebäude auf einem Berg weniger von einer Überschwemmung betroffen, als ein Haus am See. Hier wäre eine zusätzlicher Schutz gegen Überschwemmungen nicht empfehlenswert.
Eine Feuerversicherung sollte generell immer abgeschlossen werden, da Feuer ein Ereignis ist, welches nicht vorhergesehen werden kann. Zudem enthält eine Feuerversicherung meist eine zusätzliche Absicherung z.B. gegen Schäden wie Explosionen.
Die Wohngebäude-Versicherung haftet für Schäden am Gebäude, der Garage und anderen Nebengebäuden auf dem Grundstück. Diese müssen jedoch vorher vertraglich vereinbart werden, da diese sonst nicht mitversichert werden.
In der Wohngebäudeversicherung ist alles versichert, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, sowie Sachen, welche zu Wohnzwecken oder der Instanthaltung dienen (z.B. installierte Alarmanlagen, Rolladen, Werkzeuge, Satellitenschüsseln, Beleuchtung an der Fassade).
Entstehen Schäden z.B. durch Feuer, bei denen Bauschutt oder Abrissarbeiten entstehen, dann wird durch die Leistungen der Wohngebäudeversicherung auch dieser Schaden übernommen. Sollte durch solch ein Ereigniss das Haus, sofern dieses vermietet wurde, nicht mehr vermietbar sein, erstattet die Wohngebäudeversicherung bis zu ein Jahr lamg, den entstandenen Mietverlust.
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Besonderheiten:
Der Versicherungsbeitrag zur Wohngebäudeversicherung wird bei vielen Versicherungsgesellschaften noch nach dem Wert von 1914 errechnet. Das heißt, dass basierend auf das Jahr 1914 zurückblickend errechnet werden muss, wie hoch die Baukosten 1914 gewesen wären. Ausgehend von diesem Wert wird dann die Versicherungsprämie berechnet unter der Berücksichtigung, wie sich die Baupreise von 1914 bis heute entwickelt haben. Mittlerweile gibt es bei einigen Versicherungsgesellschaften die Option, den Beitrag nach dem Wert von 1914 oder nach der Wohnfläche berechnen zu lassen.
Bei einem Laufzeitvertrag von bspw. drei oder fünf Jahren Ihrer Wohngebäudeversicherung, bedenken Sie, dass Sie diese nicht (im Gegensatz zu den meisten anderen Versicherungen) wegen einer Prämienerhöhung kündigen können, da sich die Versicherungssumme und somit auch die Versicherungsprämie jedes Jahr auf die neue Wertentwicklung der Immobilie anpasst. Für Sie als Versicherungsnehmer bietet dies den Vorteil, dass Sie bei Wertsteigerung der Immobilie nicht unterversichert werden.
Meistens ist in der Wohngebäudeversicherung ein Satz von 5% von der Versicherungssumme als Standart definiert, der bei einem Versicherungsschaden für Abbruchkosten und der Beseitigung von Schutt und Sondermüll aufkommt. Erfahrungsgemäß werden die Abbruchkosten sowie die Kosten der Aufräumarbeiten weit unterschätzt. Empfohlen wird hier eine Deckungssumme von 10% der Versicherungssumme.





